Gutachten und Berichte
Gutachten und Berichte sowohl für Amts- und Landgerichte, öffentliche und private Auftraggeber
Gutachten und Berichte
Gutachten und Berichte sowohl für Amts- und Landgerichte als auch für öffentliche und private Auftraggeber stellen an den Verfasser ein höchstes Maß an Fachkunde, Wissen und Objektivität. Die Fragestellungen des Beweisbeschlusses sind bei der Erstellung des Gutachtens genauestens zu beachten, deren Grenzen einzuhalten, Unklarheiten mit dem Gericht rechtzeitig und erschöpfend zu beantworten. Ein moderiertes, zwischen den Parteien und dem Gericht geführtes Gespräch kann dabei helfen, die Fragen des Beweisbeschlusses zu präzisieren und trägt dadurch zu Klärung und zu einer erheblichen Verkürzung des Verfahrens bei.
In Privatgutachten stellt dieser Arbeitsschritt die Grundlage der späteren Arbeit dar: die Aufgabenstellung und der gegebene Kostenrahmen werden klar, verbindlich und rechtzeitig formuliert.
Die Vorbereitung und Durchführung der Ortserkundung erfolgt zeitnah gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Sachverständiger oder Planungspartner.
Die schlüssige und widerspruchsfreie Erstellung von Gutachten und Berichten kann erwartet werden. Es geht bei der schriftlichen Formulierung jedoch auch darum, die Texte klar zu gliedern und oftmals komplexe Sachverhalte auf das notwendige und für den Laien verständliche Maß herunter zu brechen. Prägnante und kompakte Ausarbeitungen, ergänzt durch fotografische und zeichnerische Darstellungen sind hier hilfreicher als weitschweifige Überlegungen und Texte.